Freitag, 13. Juli 2007

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Zulassung als Oldtimer

Die Zulassung als Oldtimer mit H Kennzeichen erfordert ein Gutachten.
wie man ein solches Gutachten bekommt bzw worauf zu achten ist habe ich mal zusammengetragen. Ich kann natürlich nich nicht für die Vollständigkeit garantieren
Das TÜV-/DEKRA-Gutachten zum H-Kennzeichen Nach dem § 21 c StVZO werden Oldtimer, die ein H-Kennzeichen benutzen wollen, vom TÜV (Alte Bundesländer) sowie von der DEKRA (Neue Bundesländer) überprüft. Die stellen dann fest, ob das vorgeführte Fahrzeug ein Oldtimer ist - oder nicht.Der Sachverständige muß nach der Begutachtungsrichtlinie den Zustand des Fahrzeuges, die Ausrüstung, die Veränderungen würdigen, um dann eine Antwort auf die alles entscheidende Frage zu geben: "Kann das begutachtete Fahrzeug als ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden?"
Er muß dazu ein vorgeschriebenes Formular ausfüllen, in das einzutragen ist
1. Name und Anschrift der ausführenden Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeug-Verkehr
2. Fahrzeugdaten
2.1. Fahrzeugart
2.2 Hersteller
2.3 Typ
2.4 Verkaufs- bzw. Handelsbezeichnung
2.5 Fahrzeugidentifizierungsnummer
2.6 Baujahr
2.7 Tag der 1.Zulassung bzw. der 1.Juli des geschätzten Baujahres2.8 bisheriges amtliches Kennzeichen
3. Technische Beschreibung
3.1 Zustand der HauptbaugruppenOriginalzustand
3.1.1 Rahmen/ Fahrgestell
3.1.2 Aufbauten
3.1.3 Motor
3.1.4 Kraftübertragung
3.1.5 Radaufhängung und Achsen
3.1.6 Lenkanlage
3.2 Zustand folgender Teile Originalzustand Nachbildung od.Austauschteil
3.2.1 Reifen/Räder
3.2.2 Lampen und Leuchten
3.2.3 Elektrik
3.2.4 Verglasung
3.2.5 Ketten und Riemen (im Antriebsstrang)
3.2.6 Auspuffanlage
3.2.7 Sitze und Inneneinrichtung
3.3. Technische Besonderheiten von großer Bedeutung wie z.B. Wankelmotor, Flügeltüren, besonderes Modell
4.0 Zustand des Gesamtfahrzeugesmit Originalidentisch bzw. nur geringe Abweichungenauthentisch restauriert z.B. Ledersitze, Tür,Lackierung neuabweichend restauriert z.B. SchwellerSpoiler,neue Farbe
4.1 Erhaltungszustand des Fahrzeuges (Gesamtoptik)Guter Erhaltungszustand
4.2 Pflegezustand Guter Pflegezustand
5. Kommentar - Würdigung - Gesamtbild
6. Ergebnis der Begutachtung - Bestätigung nach § 21c StVZODas beschriebene Fahrzeug entspricht einem Oldtimer im Sinne des § 21c StVZO7.
Weitere Bestätigung.
Eine Untersuchung im Umfang einer Hauptunter-suchung wurde am ......... mit positivem Ergebnis durchgeführtn Gutachten nach § 21 StVZO wurde mit positivem Ergebnis erstelltund das Ganze muss er dann mit Prüfstempel und Kennnummer unterschreiben. Die Kosten Hin und wieder gab es Diskussionen darüber, ob in der Begutachtung zum H-Kennzeichen nach § 21c StVZO auch ein Hauptuntersuchung (HU) enthalten ist.Im § 21 c wurde vom Gesetzgeber klar geregelt, dass in der Begutachtung zum H-Kennzeichen eine Untersuchung im Rahmen einer HU enthalten sein muss. Bei der Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer vergibt demnach dann auch die Zulassungsstelle eine neue HU-Plakette entsprechend dem Datum der §21c-Begutachtung. Eine "Rückdrehung" der HU-Plakette darf in einem solchen Falle nicht vorgenommen werden.Häufig wird beim DEUVET beklagt, dass Prüfstellen im Rahmen der Begutachtung sowohl die Gebühren für die Untersuchung nach § 21c als auch für die Hauptuntersuchung fordern. Dies ist nicht zulässig. In Erläuterung 5 zum § 21c sagt der Gesetzgeber eindeutig, daß es sich um eine Untersuchung im Rahmen der Begutachtung handelt und der Aufwand für die Hauptuntersuchung in diesem Rahmen mit abgedeckt ist. Eine zusätzliche Gebühr darf daher nicht gefordert werden.Ebenso darf die Zulassungsstelle nur die Gebühr von etwa 25,- Euro für die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens verlangen. Eine zusätzliche Gebühr wie beispielsweise 10,- Euro zur Änderung der Schlüsselnummer in "98" ist nicht zulässig.Als Richtlinie für die TÜV-Begutachtung zum H-Kennzeichen kann man von ca. 80,- Euro für eine Begutachtung nach §21c bei bereits zugelassenen Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit gültigem Brief ausgehen. Ohne gültigen Brief erhöht sich die Gebühr auf ca. 91,- Euro. (Motorrad ca. 53,- Euro bzw. ca. 60,- Euro)

Donnerstag, 12. Juli 2007

Nachdem der Rahmenunterbau wieder richtig in Ordnung gestellt ist können die Blechteile aufgeschweißt werden. Ich habe alte Bleche wieder verwendet. Natürlich nur solche die absolut
Rostfrei sind. Zum einem habe ich im unteren Bereich recht viel Stückelei und .... die "alten" Bleche sind wesentlich dicker was mir gut gefällt in dem Bereich unterhalb
des Bodens... Hier ist das Blech ja stets der Feuchtigkeit ausgesetzt und Heute verwendete "Trompetenbleche " lassen da nix gutes erwarten... (grins

Tip: Beim Schweißen immer schön darauf achten das das Blech fest anliegt und immer erst den Rahmen beschweißen und dann auf dasBlech ziehen...

Wichtig!! weil der Rahmen doch wesentlich dicker ist und mehr Hitze benötigt um richtig zu verschmelzen. Das Blech dagegen hat schnell die richtige Temperatur.....